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Nutzungs- und Mietbedingungen

Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch Erwachsene zu sorgen. Die Nutzung der Kinderattraktionen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den zur Verfügung gestellten Gegenständen des Vermieters. Er haftet für die komplette, angemietete Gerätekonfiguration in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermietung (Jolly-Events, Susan Hoose) übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

Hinweise zum Aufbau von Hüpfburgen

  1. Bauen Sie die Hüpfburg auf einem ebenen Untergrund auf. Der Untergrund muss frei sein von spitzen Steinen, Ästen oder anderen scharfen oder spitzen Gegenständen. Am besten eignet sich ein ebener Rasen.
  2. Nutzen Sie die mitgelieferte Gewebeplane als Unterlage für die Hüpfburg.
  3. Bauen Sie die Hüpfburg nicht in der Nähe von Wasser oder Feuerquellen (z.B. Grill) auf.
  4. Breiten Sie die gefaltete Hüpfburg zu zweit aus.
  5. Ziehen Sie niemals an den Schlaufen, diese dienen nur zur Befestigung am Boden.
  6. Stellen Sie die Hüpfburg so auf, dass Sie den Eingangsbereich gut einblicken können.
  7. Befestigen Sie nun die Hüpfburg mit den Bodenankern (Heringen) durch die Schlaufen im Boden. Dadurch wird ein Umkippen der Hüpfburg verhindert.
  8. Schließen Sie nun das Gebläse an den Luftschlauch an. Achten Sie darauf, dass der Luftschlauch mit dem Seil fest um das Gebläse gebunden ist.
  9. Befestigen Sie das Gebläse mit den Bodenankern.
  10. Stecken Sie den Stecker in die Steckdose, schalten Sie das Gebläse an und warten Sie, bis die Hüpfburg vollständig aufgeblasen ist. Lassen Sie das Gebläse für die Dauer der Nutzung eingeschaltet.
  11. Packen Sie die Hüpfburg niemals feucht zusammen und benutzen Sie sie nicht bei Regen.

 Benutzung der Hüpfburgen

  • Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.
  • Die Gewichtsangabe gilt nicht als Maximalgewicht für eine Person, sondern als Maximalgewicht für die angebenen Maximalzahl an Personen. Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
  • Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
  • Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
  • Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise am Eingang der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Anzahl der spielenden Kinder und die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere Kleinere gefähren.
  • Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
  • Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
  • Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
  • Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden.
  • Bestärken Sie die Kinder sich beim Toben rücksichtsvoll insbesondere Kleineren gegenüber zu verhalten.
  • Die Sicherheitsnetze dürfen nicht als Sprungwand benutzt werden. Durch "Reinspringen" oder "Zurückfedern" werden diese beschädigt.
  • Achten sie darauf, dass Kinder nciht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken.

Bewegung macht Kinder Spaß und die Hüpfburgen bieten den Kindern neue Erfahrungen, auf die sie nicht verzichten sollen oder müssen. Wenn sich alle an die Sicherheitsbestimmungen halten, sich der möglichen Risiken und Gefahren bewusst sind und entsprechend umsichtig handeln, können Unfälle bei der Benutzung von Hüpfburgen verhindert werden.

Jolly-Events Susan Hoose, Januar 2010

 

Jolly-Events  | susan.hoose@t-online.de